Wir sehen die Personalentwicklung als wichtiges Instrument für den Erhalt und die Sicherung der Arbeitsplätze an und sind davon überzeugt, dass die rasante Entwicklung in der Sozialwirtschaft als Zukunftsbranche nur mit einer systematischen Personalentwicklung zu bewältigen ist.
Personalentwicklungs-konzept
Unser Unternehmen bekennt sich zu seiner Verantwortung für Menschen in besonderen sozialen und gesundheitlichen Lebenslagen. Dieser Verantwortung tragen wir jeden Tag durch motivierte und qualifizierte Arbeit Rechnung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wichtige Akteure für eine gute Leistung und Betreuung vor Ort.
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit motiviert und qualifiziert erbringen können bekennen wir uns zu einer systematischen und bedarfsgerechten Personalentwicklung.
Die Geschäftsführung und die Führungskräfte sind in besonderem Maße dafür verantwortlich, die erforderliche Personalentwicklung sicherzustellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich aktiv an den Maßnahmen der Personalentwicklung und zeigen Eigeninitiative für ihre persönliche und berufliche Entwicklung.
Ziele
Ziele
Ziele
Personalentwicklungskonzept
1. Grundsatz
Personalentwicklung dient dem Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen.
2. Grundsatz
Personalentwicklung ist eine nicht delegierbare Führungsaufgabe aller Vorgesetzten von hoher Priorität.
3. Grundsatz
Teilnahme an Qualifizierungs- und Förderungsmaßnahmen steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedarfsgerecht offen.
4. Grundsatz
Entscheidend für Qualifizierung und Förderung sind einerseits Motivation und Leistung des Einzelnen sowie der Bedarf an Fach- und Führungsbefähigung.
5. Grundsatz
Die Personalentwicklung richtet sich an alle Bereiche und an alle Ebenen des Unternehmens.
Personalentwicklungskonzept
Die Geschäftsführung
- fördert die dauerhafte und systematische Personalentwicklung und stellt die erforderlichen sachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen entsprechend der betrieblichen Erfordernisse und Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Führungskräfte
- sind verpflichtet, ihre nicht delegierbare Führungsaufgabe Personalentwicklung aktiv wahrzunehmen. Sie beraten, fördern und unterstützen die Mitarbeiter/innen bedarfsgerecht bei ihrer beruflichen Entwicklung und ermuntern die Mitarbeiter zur Wahrnehmung erforderlicher PE-Maßnahmen.
Die Mitarbeiter/innen
- sind für die Nutzung der Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung mitverantwortlich. Sie beteiligen sich aktiv an den Personalentwicklungsmaßnahmen und wenden das Gelernte in ihrem Arbeitsbereich an.
Der Personalbereich
- unterstützt als verantwortlicher Dienstleistungsbereich die Geschäftsführung, die Führungskräfte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Entwicklung geeigneter PE-Maßnahmen und deren bedarfsgerechte Realisierung.
- Der Personalbereich berät in allen Fragen der Personalentwicklung und koordiniert die PE-Maßnahmen.
- Der Personalbereich vertritt mit der Geschäftsführung das Unternehmen in Fragen der Personalentwicklung intern und extern und arbeitet vertrauensvoll mit allen Partnern zusammen.
Personalentwicklung
Kontakte
Luisenplatz 1 | 39418 Staßfurt
Frau Brüggemann
Tel. 03925/8008-1040
E-Mail: sekretariat@lebenshilfe-boerdeland.de