Persönliches Budget
Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?
Auch Menschen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung das PB nicht selbst verwalten können, haben einen Anspruch auf das PB und können zur Verwaltung, Abrechnung etc. eine Assistenz mit beantragen.
Sind mehrere Träger an einem Budget beteiligt, nennt man es Trägerübergreifendes Budget. Nach dem gestellten Antrag erfolgt ein Bedarfsfeststellungsverfahren.
- Hilfe beim Wohnen
- Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und Sozialhilfe
- Krankenkassenleistungen
- Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfen u. a.)
- Förderung von sozialen Beziehungen
- Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern
- Beratung und umfassende Informationen zum Persönlichen Budget
- Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung des Umfangs von Hilfeleistungen sowie bei der Beantragung des PB
- Vermitteln von Kontakten zu Ämtern und Behörden
- Beratung bei der Auswahl von Hilfen
- Unterstützung während des Zielvereinbarungsgespräches mit dem Sozialhilfeträger
- Unterstützung bei der meist jährlichen Neubeantragung des Persönlichen Budgets
- Hilfe, Dinge zu lernen = Leistungen zur Rehabilitation
- Hilfe bei der Arbeit = Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben
- Hilfe, um „dabei sein“ zu können = Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Hilfe im Haushalt oder Assistenz
Persönliches Budget
Kontakte
Mittelstr. 3 | 39418 Staßfurt
Leitung
Sebastian Stein
Tel.: 0151/10 98 39 84
Fax: 03925/8008-1030
E-Mail: ambulantedienste@lebenshilfe-boerdeland.de
Koordinator Ambulante Dienste
Ingo Neubert
Tel: 03925/ 378731
Funk: 0151/ 59018126
E-Mail: i.neubert@lebenshilfe-boerdeland.de