
Medizinproduktsicherheit
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Wir sorgen für mehr Sicherheit!
… daher haben wir einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benannt.
Aufgaben
Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
… die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
… die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
… die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Medizinproduktesicherheit
Kontakte
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit: Frau Borchardt
Telefon: 039268/2822
Email: medizinprodukte@lebenshilfe-boerdeland.de