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Haushaltshilfe

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht dann, wenn der Haushalt nicht selbstständig weitergeführt werden kann.

Wir unterstützen Sie im Haushalt zum Beispiel

  • bei der altersentsprechenden Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
  • bei der Zubereitung von Speisen
  • bei der Durchführung von Einkäufen
  • bei der Versorgung mit Wäsche und Kleidung
  • bei der Reinigung der Wohnung…

Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist die Kostenübernahme der Krankenkasse.

Haushaltshilfen

Kontakt

Mittelstr. 3 | 39418 Staßfurt

Koordinator Ambulante Dienste
Ingo Neubert

Tel: 03925/ 378731
Funk: 0151/ 59018126
E-Mail: i.neubert@lebenshilfe-boerdeland.de

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