Haushaltshilfe
Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht dann, wenn der Haushalt nicht selbstständig weitergeführt werden kann.
Wir unterstützen Sie im Haushalt zum Beispiel
- bei der altersentsprechenden Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
- bei der Zubereitung von Speisen
- bei der Durchführung von Einkäufen
- bei der Versorgung mit Wäsche und Kleidung
- bei der Reinigung der Wohnung…
Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist die Kostenübernahme der Krankenkasse.
Haushaltshilfen
Kontakt
Mittelstr. 3 | 39418 Staßfurt
Koordinator Ambulante Dienste
Ingo Neubert
Tel: 03925/ 378731
Funk: 0151/ 59018126
E-Mail: i.neubert@lebenshilfe-boerdeland.de