Wer ist zuständig für Reha- und Teilhabeleistungen?

(05.01.2022) Wer ist zuständig für Reha- und Teilhabeleistungen? Die richtigen Hilfen zu finden ist im Behördendschungel oftmals nicht leicht. Hierfür gibt es einen neuen Reha-Zuständigkeitsnavigator (Beta‑Phase  - Sie werden weitergeleitet auf eine externe Seite für deren Inhalt wir keine Haftung übernehmen).

Der Reha-Zuständigkeitsnavigator bietet Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Orientierung im gegliederten Reha- und Teilhabesystem. Er navigiert Sie anhand von konkreten Fragestellungen zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für eine Reha- und Teilhabeleistung.

Wem hilft der Reha-Zuständigkeitsnavigator weiter?

  • Fachkräften bei Reha-Trägern, z. B. für die Zuständigkeitsklärung
  • Beratungsfachkräften zur Orientierung und Information
  • Informierten Antragsteller:innen, die sich orientieren und mehr über die Zuständigkeiten der Reha-Träger erfahren möchten

Handreichung „Vorbereitung auf das Gesamtplangespräch“ für Selbstvertreter und Betreuer

 

In Sachsen-Anhalt werden die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe von nachfragenden und leistungsberechtigten Personen für Leistungen der Eingliederungshilfe durch das neue Bedarfsermittlungsinstrument „ELSA“ (Elbe-Saale-Manual) erhoben. Die Bedarfsermittlung ist die Grundlage für die Erstellung des Gesamtplanes. Die leistungsberechtigte Person ist die Hauptperson in diesem Gespräch. Sie soll ihre Anliegen und Interessen möglichst selbständig formulieren. Im Bedarfsermittlungsinstrument „ELSA“ werden sämtliche für die Unterstützung notwendigen Informationen zusammengefasst. Die Erhebung erfolgt durch den Leistungsträger.

Die hier veröffentlichte Handreichung soll Sie als nachfragende bzw. leistungsberechtigte Person unterstützen, sich auf das Gesamtplangespräch vorzubereiten.

 

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Offizielle Informationen zur Bedarfserhebung für Fachkräfte und Betreuer

Der Leistungsträger (LT) hatte seit 2019 regelmäßig angekündigt, dass in Kürze die Veröffentlichung des Bedarfs-ermittlungsinstrumentes ELSA respektive des zugehörigen Handbuches ansteht. 
In einer Sitzung der „GK 131“ im August 2020 teilte der LT auf die mittlerweile obligatorische Nachfrage
zum Stand der Veröffentlichung von ELSA mit, dass nun die Dokumente im Internet auf der Download-Seite der Sozialagentur (SAG) veröffentlicht werden. 

Hier geht es direkt zur Seite der Sozialagentur (für die externen Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden).

Wichtig!

Wenn es einen Termin für einen Gesamtplan gibt, binden Sie die Betreuer in den Werkstätten / Wohneinrichtungen / Tagesstätten oder Ambulanten Diensten mit ein! Wir können gern unterstützen um eine bedarfsgerechte Hilfe und Assistenz vom Sozialamt anerkannt zu bekommen!