Berufliche Bildung
Eingangsverfahren (EV) und Berufsbildungsbereich (BBB)
Das Eingangsverfahren- und Berufsbildungsbereich dient der Selbstverwirklichung der Teilnehmer durch die berufliche Rehabilitation. Es erfolgt eine planmäßige berufliche Bildung für geeignete Tätigkeiten in der WfbM, die so ausgerichtet sind, dass der Übergang in den Arbeitsbereich der WfbM oder die Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wird.
Die Qualifizierungsmaßnahme im EV und BBB dauert 2 Jahre und 3 Monate.
Eingangsverfahren - 3 Monate
Durch das Eingangsverfahren wird festgestellt
- über welche Kenntnisse und sozialen Kompetenzen der Teilnehmer verfügt,
- welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitation in Betracht kommen,
- welche Bereiche der WfbM zur Förderung und Eingliederung der behinderten Menschen ins Arbeitsleben geeignet sind,
Grundkurs – 1 Jahr
Hier werden Eignungen und Neigungen festgestellt, Fertigkeiten und Grundkenntnisse vermittelt und der Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen erlernt. Selbstwertgefühl, Sozial- und Arbeitsverhalten jedes Teilnehmers im BBB werden gefördert.
Aufbaukurs – 1 Jahr
Hier werden Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, der Umgang mit Maschinen und vertiefende Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt. Ausdauer und Belastbarkeit, sowie eine kritische, realistische Selbsteinschätzung werden trainiert.
So erreichen Sie uns
Leitung
Frau Wilke
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Fax: 03925/ 8008 32
E-Mail: bz(at)lebenshilfe-boerdeland.de