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Medizinproduktsicherheit

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Wir sorgen für mehr Sicherheit!
… daher haben wir einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benannt.

 

Aufgaben

Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

… die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.

… die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.

… die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Medizinproduktesicherheit

Kontakte

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit: Frau Borchardt
Telefon: 039268/2822
Email: medizinprodukte@lebenshilfe-boerdeland.de

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